Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.